Haushaltshilfe über die Pflegekasse
Mit einem anerkannten Pflegegrad stehen Ihnen bis zu 131 Euro monatlich zu. Wir rechnen direkt ab.
Das Wichtigste in Kürze
Betrag: bis zu 131 Euro pro Monat
Voraussetzung: Pflegegrad 1 bis 5
Abrechnung: direkt mit Ihrer Pflegekasse
Eigenkosten: in der Regel keine
Gebiet: Gelsenkirchen & Gladbeck
Was ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI?
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der gesetzlichen Pflegekasse. Er beträgt bis zu 131 Euro im Monat und steht allen Versicherten zu, die einen anerkannten Pflegegrad haben, also Pflegegrad 1 bis 5. Mit diesem Betrag können Sie eine anerkannte Haushaltshilfe wie Alltagsfee bezahlen.
Wichtig: Der Betrag verfällt, wenn er nicht genutzt wird. Nicht verbrauchte Beträge können allerdings bis zu zwölf Monate lang angespart und dann in einem Monat genutzt werden.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Alle Versicherten der gesetzlichen Pflegekasse mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Es spielt keine Rolle, ob Sie zu Hause oder in einer betreuten Wohnform leben, solange Sie ambulant versorgt werden.
Der Pflegegrad muss vom Medizinischen Dienst (MD) festgestellt worden sein. Haben Sie noch keinen Pflegegrad und denken, dass Sie oder Ihr Angehöriger Anspruch haben könnte? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Was wird über den Entlastungsbetrag gefördert?
Alle unsere Leistungen sind über den Entlastungsbetrag abrechenbar:
- Haushaltsreinigung (Putzen, Saugen, Bad, Küche)
- Einkauf und Besorgungen (Lebensmittel, Apotheke, Post)
- Wäsche und Haushalt (Waschen, Bügeln, Ordnung)
- Alltagsbegleitung (Arzt, Amt, Spaziergang)
§ 45b SGB XI (Pflegekasse) vs. § 38 SGB V (Krankenkasse)
Zwei verschiedene Gesetze, zwei verschiedene Kassen, zwei verschiedene Situationen. Die Tabelle zeigt den Unterschied auf einen Blick:
| Merkmal | § 45b SGB XI (Pflegekasse) | § 38 SGB V (Krankenkasse) |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Pflegegrad 1 bis 5 | Keine (bei Krankheit, OP, Schwangerschaft) |
| Betrag | bis zu 131 Euro im Monat | Kasse übernimmt die Kosten |
| Dauer | dauerhaft, monatlich | vorübergehend (meist 4 bis 26 Wochen) |
| Verordnung nötig? | Nein | Ja (ärztliche Verordnung) |
| Zuzahlung | keine Eigenkosten bei direkter Abrechnung | 10 % (mind. 5, max. 10 Euro je Tag) |
Mehr zur Krankenkassen-Variante: Haushaltshilfe über die Krankenkasse (§ 38 SGB V), zum Beispiel nach einer Operation oder bei Krankheit.
So läuft es ab
- Pflegegrad prüfen: Sie haben bereits einen Pflegegrad 1 bis 5? Dann steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu.
- Uns anrufen: Wir besprechen Ihren Bedarf und klären gemeinsam, was wir für Sie übernehmen können.
- Vertrag und Freigabe: Wir erledigen die nötige Dokumentation und holen die Freigabe bei Ihrer Pflegekasse ein.
- Wir starten: Eine feste Mitarbeiterin kommt zu Ihnen nach Hause. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, Sie zahlen nichts vor.
Häufige Fragen zur Pflegekassen-Abrechnung
Nein. Als anerkannter Anbieter erledigen wir die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse. Sie müssen nichts einreichen und nichts vorstrecken.
Nicht verbrauchte Beträge verfallen nicht sofort. Sie können bis zu zwölf Monate angespart und dann genutzt werden. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach dem genauen Übertragungszeitraum.
Ja. Beide Leistungen sind voneinander unabhängig. Der Entlastungsbetrag der Pflegekasse und die Haushaltshilfe der Krankenkasse können unter Umständen gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Diese beauftragt dann den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung. Rufen Sie uns an, wir können Ihnen erklären, wie das Verfahren abläuft.
Ja. Alltagsfee Haushaltshilfe ist als Anbieter von Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI anerkannt. Nur anerkannte Anbieter dürfen direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Lassen Sie uns gemeinsam schauen, was die Kasse übernimmt
Rufen Sie an. Wir prüfen mit Ihnen, ob und wie viel Ihre Pflegekasse trägt, und starten so schnell wie möglich.
Alltagsfee Haushaltshilfe · Gelsenkirchen, Gladbeck & Umgebung · Tel. 0209 36693434