Haushaltshilfe nach einer Operation
Nach einem Eingriff braucht der Körper Ruhe. Bücken, Heben und Putzen sind dann oft nicht erlaubt oder schlicht nicht möglich. Wir übernehmen den Haushalt in Gelsenkirchen und Gladbeck, damit Sie sich erholen können.
Das Wichtigste in Kürze
Rechtsgrundlage: § 38 SGB V (Krankenkasse)
Wann: Nach einer ambulanten oder stationären Operation
Voraussetzung: Ärztliche Verordnung
Zuzahlung: 10 % (mind. 5 bis max. 10 Euro je Tag)
Gebiet: Gelsenkirchen & Gladbeck
Nach einem Eingriff sagen Ärztinnen und Ärzte oft: kein Heben schwerer Gegenstände, kein Bücken, kein Stehen über längere Zeit. Das ist medizinisch sinnvoll, aber der Alltag hält sich nicht daran. Wäsche muss gewaschen werden, der Kühlschrank gefüllt, das Bad geputzt. Genau dann sind wir da.
Was wir nach der Operation für Sie übernehmen
Wir übernehmen alle Aufgaben, die Ihnen der Arzt verboten hat oder die Ihnen schlicht noch nicht möglich sind.
- Wohnung reinigen, Staubsaugen und Wischen
- Einkäufe erledigen und nach Hause bringen
- Mahlzeiten vorbereiten und kochen
- Wäsche waschen, aufhängen und zusammenlegen
- Betten frisch beziehen
- Müll entsorgen
- Rezepte in der Apotheke einlösen
- Begleitung zu Nachsorgeterminen
Wer zahlt die Haushaltshilfe nach der Operation?
In vielen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten nach § 38 SGB V. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, die Ihr Arzt ausstellt, und die Tatsache dass keine andere Person im Haushalt diese Aufgaben übernehmen kann.
Die Zuzahlung beträgt in der Regel 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Kalendertag. Die Krankenkasse übernimmt den Rest. Ohne Pflegegrad ist das kein Hinderungsgrund: § 38 SGB V gilt unabhängig vom Pflegestatus. Wer einen Pflegegrad hat, kann zusätzlich den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI nutzen.
Wichtig: Die ärztliche Verordnung sollte möglichst vor dem Eingriff besprochen werden, damit die Hilfe direkt nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bereitsteht. Beim Antrag bei Ihrer Krankenkasse helfen wir Ihnen.
Einen vollständigen Überblick über die Kostenübernahme durch die Krankenkasse finden Sie auf unserer Seite zur Haushaltshilfe über die Krankenkasse. Bei Krankheit ohne vorherige Operation gilt dieselbe Regelung: Haushaltshilfe bei Krankheit.
So läuft es ab
Am besten bereiten wir die Unterstützung vor der Operation gemeinsam vor. Ein kurzes Telefongespräch reicht, um zu besprechen, was Sie brauchen, welche Kasse zuständig ist und wann wir starten können. Dann liegt alles bereit, wenn Sie nach Hause kommen.
- Kurzes Erstgespräch per Telefon, gern auch im Auftrag von Angehörigen
- Ärztliche Verordnung einholen, wir erklären was drauf stehen muss
- Antrag bei der Krankenkasse, wir helfen beim Ausfüllen
- Erste Mitarbeiterin kommt zu Ihnen nach Hause, Absprache der Aufgaben
- Regelmäßige Einsätze, so lange wie nötig
Haushaltshilfe nach OP in Gelsenkirchen und Gladbeck
Wir sind in allen Stadtteilen Gelsenkirchens für Sie unterwegs, von Buer und Hassel im Norden über Schalke, die Altstadt und Horst bis Ückendorf, Rotthausen und Resser Mark im Süden und Osten. In Gladbeck kommen wir nach Mitte, Butendorf, Zweckel, Rentfort, Brauck und allen weiteren Stadtteilen.
Weil wir unseren Sitz in Gelsenkirchen haben, sind die Wege kurz. Wenn Sie nach dem Krankenhaus nach Hause kommen, sind wir schnell bei Ihnen, ohne lange Vorlaufzeit und ohne Anfahrtspauschale.
Viele Krankenhäuser in Gelsenkirchen und Umgebung entlassen Patienten mit genauen Auflagen, was sie zu Hause tun und lassen dürfen. Wir kennen diese Auflagen und richten uns danach.
Auch wenn die Kasse nicht zahlt
Wenn die Krankenkasse die Kosten nicht oder nicht vollständig übernimmt, sind Sie trotzdem bei uns richtig. Als Selbstzahler buchen Sie alle Leistungen ab 35 Euro pro Stunde und können bis zu 20 Prozent steuerlich absetzen, weil haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich begünstigt sind.
§ 38 SGB V: die gesetzliche Grundlage
§ 38 des Sozialgesetzbuchs V (Fünftes Buch, Krankenversicherung) regelt den Anspruch auf Haushaltshilfe. Bei einer Operation gilt er sowohl nach stationären Krankenhausaufenthalten als auch nach ambulanten Eingriffen. Die Voraussetzungen nach § 38 Abs. 1 SGB V:
- Sie können den Haushalt wegen der Operation nicht selbst führen.
- Es lebt keine andere Person im Haushalt, die das übernehmen kann.
- Eine Ärztin oder ein Arzt hat die Haushaltshilfe verordnet.
Ohne Kind unter 12 im Haushalt ist die Leistung auf bis zu vier Wochen begrenzt. Mit einem Kind unter 12 (oder einem behinderten, hilfsbedürftigen Kind) kann die Krankenkasse bis zu 26 Wochen übernehmen. Zusätzlich können Krankenkassen über ihre Satzung nach § 38 Abs. 2 SGB V weitere Fälle regeln und über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehen. Es lohnt sich immer, bei Ihrer Kasse nachzufragen.
Die Zuzahlung beträgt normalerweise 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Kalendertag. Bei Schwangerschaft entfällt sie vollständig. Den vollständigen Überblick über alle Situationen, in denen die Krankenkasse zahlt, finden Sie auf unserer Seite zur Haushaltshilfe über die Krankenkasse.
Unsere Tipps für die Zeit nach der OP
Einige Dinge machen die Erholungsphase leichter, und wir begleiten Sie dabei:
- Vorausplanen: Besprechen Sie mit Ihrem Arzt schon vor der Operation, welche Einschränkungen danach gelten. So können wir uns vorbereiten.
- Liste erstellen: Was läuft zu Hause ab, was wird gebraucht? Eine kurze Liste hilft uns beim ersten Einsatz.
- Verordnung nicht vergessen: Die ärztliche Verordnung ist der Schlüssel für die Kostenübernahme. Je früher, desto besser.
- Angehörige einbinden: Wenn Sie selbst nicht telefonieren können, rufen Töchter, Söhne oder Nachbarn für Sie an. Wir besprechen alles mit wem auch immer.
Gelsenkirchen, Gladbeck und Umgebung: schnell bei Ihnen
Wir sind in allen Stadtteilen Gelsenkirchens und Gladbecks sowie im direkten Umland für Sie da. Von Buer im Norden bis Rotthausen im Süden, von Horst im Westen bis Resser Mark im Osten: nach einer Operation sind kurze Wege entscheidend, und die haben wir.
Brauchen Sie Unterstützung bei Krankheit ohne vorherige Operation? Dann ist die Seite zur Haushaltshilfe bei Krankheit für Sie relevant. Bei Schwangerschaft lesen Sie die Seite zur Haushaltshilfe in der Schwangerschaft.
Häufige Fragen
Am besten noch vor dem Eingriff. Dann steht die Unterstützung ab dem ersten Tag nach der Entlassung bereit. Rufen Sie uns an, wir bereiten alles gemeinsam vor.
Eine ärztliche Verordnung von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt. Darin steht, dass Sie nach der Operation den Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können. Wir erklären Ihnen, was auf der Verordnung stehen muss.
Ja. Wenn wir die Unterstützung vorab besprochen haben, können wir am ersten Tag nach der Entlassung starten.
Ja, § 38 SGB V gilt auch nach ambulanten Eingriffen, nicht nur nach stationären Krankenhausaufenthalten. Die Voraussetzungen sind dieselben: ärztliche Verordnung und keine andere haushaltsführende Person.
Ja. Wir sind in allen Stadtteilen beider Städte unterwegs. Rufen Sie uns an, wir sagen Ihnen sofort wann wir kommen können.
So lange wie medizinisch notwendig und von der Krankenkasse bewilligt. Ohne Kind unter 12 im Haushalt sind es in der Regel bis zu vier Wochen. Mit einem Kind unter 12 kann die Kasse bis zu 26 Wochen übernehmen.
Bald ein Termin für die Operation?
Rufen Sie an. Wir besprechen alles im Voraus, damit die Unterstützung ab dem ersten Tag nach dem Eingriff bereitsteht.
Alltagsfee Haushaltshilfe · Gelsenkirchen, Gladbeck & Umgebung · Tel. 0209 36693434