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Wenn kein Pflegegrad vorliegt

Haushaltshilfe über die Krankenkasse

Nicht jede Unterstützung im Haushalt braucht einen Pflegegrad. Wer krank ist, nach einer Operation zu Hause ist oder eine schwierige Schwangerschaft hat, bekommt Haushaltshilfe oft über die Krankenkasse, geregelt in § 38 SGB V.

Aquarell: Eine Alltagsfee bringt fürsorglich eine dampfende Tasse Tee und frische Wäsche.

Das Wichtigste in Kürze

Rechtsgrundlage: § 38 SGB V (gesetzliche Krankenkasse)

Für wen: Bei Krankheit, nach OP oder in der Schwangerschaft, auch ohne Pflegegrad

Zuzahlung: In der Regel 10 % (5 bis 10 € je Tag), bei Schwangerschaft entfällt sie

Gebiet: Gelsenkirchen & Gladbeck

Viele wissen nicht, dass ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, und dass die Krankenkasse sie bezahlt, nicht die Pflegekasse. Wenn Sie krank sind, nach einer Operation zu Hause sind oder in der Schwangerschaft geschont werden müssen, kann Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen. Grundlage ist § 38 SGB V. Auf dieser Seite erklären wir verständlich, wer Anspruch hat, wie lange die Kasse zahlt, was die Zuzahlung kostet und wie Sie den Antrag stellen, und wie wir Sie in Gelsenkirchen und Gladbeck dabei unterstützen.

Haushaltshilfe über die Krankenkasse, ganz ohne Pflegegrad

Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist unabhängig von einem Pflegegrad und hat nichts mit dem Entlastungsbetrag der Pflegekasse (§ 45b SGB XI) zu tun. Gemeint ist vorübergehende Unterstützung, wenn Sie Ihren Haushalt aus gesundheitlichen Gründen eine Zeit lang nicht selbst führen können, zum Beispiel bei einer schweren Erkrankung, nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder in der Schwangerschaft.

Wichtig ist eine Grundvoraussetzung: Der Anspruch besteht nur, wenn keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann, also weder Partner noch erwachsene Kinder einspringen können.

Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe von der Krankenkasse?

Ob und wie lange die Krankenkasse zahlt, hängt vor allem davon ab, ob ein Kind im Haushalt lebt.

Mit Kind unter 12 im Haushalt

Lebt bei Ihnen ein Kind, das zu Beginn der Haushaltshilfe noch keine zwölf Jahre alt ist, oder ein Kind, das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, ist der Anspruch am weitesten. In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Haushaltshilfe bis zu 26 Wochen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.

Ohne Kind im Haushalt

Auch ohne Kind können Sie Haushaltshilfe bekommen: bei einer schweren Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder Krankenhausbehandlung. Dann ist die Leistung allerdings auf längstens vier Wochen begrenzt, und sie greift nur, solange kein Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt.

Wenn die Regelleistung nicht passt: Satzungsleistung

Darüber hinaus dürfen Krankenkassen in ihrer Satzung weitere Fälle regeln, in denen sie Haushaltshilfe zahlen, teils auch bei älteren Kindern oder in Situationen, die die Regelleistung nicht abdeckt. Diese Mehrleistungen sind von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich. Ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse lohnt sich deshalb fast immer. Gern klären wir das gemeinsam mit Ihnen.

Wie lange zahlt die Krankenkasse?

Zur Orientierung die gesetzlichen Höchstzeiten nach § 38 SGB V:

Situation Höchstdauer
Ohne Kind unter 12 im Haushalt bis zu 4 Wochen
Mit Kind unter 12 (oder behindertem, hilfsbedürftigem Kind) bis zu 26 Wochen
Erweiterte Fälle über die Satzung der Kasse je nach Kasse unterschiedlich

Diese Höchstdauer bedeutet nicht, dass jede Kasse jeden Fall sofort in voller Länge bewilligt. Entscheidend sind die ärztliche Verordnung, die medizinische Begründung und die Prüfung durch Ihre Krankenkasse.

Was kostet die Haushaltshilfe? Die Zuzahlung

Für Versicherte ab 18 Jahren fällt in der Regel eine Zuzahlung von 10 % der Kosten an, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Kalendertag, an dem Sie die Hilfe in Anspruch nehmen. Den Großteil trägt die Krankenkasse. Bei Schwangerschaft und Entbindung entfällt die Zuzahlung vollständig.

Was die Haushaltshilfe übernimmt

Die Haushaltshilfe dient dazu, Ihren Haushalt weiterzuführen. Typische Aufgaben sind praktische, alltagsnahe Tätigkeiten, genau das, was wir für Sie erledigen:

  • Reinigung von Wohnung, Bad und Küche
  • Einkäufe und Besorgungen erledigen
  • Wäsche waschen, aufhängen und zusammenlegen
  • Einfache Mahlzeiten vorbereiten
  • Wenn Kinder im Haushalt leben: Betreuung und Beaufsichtigung

So stellen Sie den Antrag Schritt für Schritt

  1. Ärztliche Verordnung einholen: Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bescheinigt, dass Sie den Haushalt aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst führen können.
  2. Antrag bei der Krankenkasse stellen, das passende Formular bekommen Sie bei Ihrer Kasse. Beim Ausfüllen helfen wir Ihnen gern.
  3. Bewilligung abwarten: Die Kasse prüft Verordnung und Bedarf.
  4. Los geht's: Nach der Zusage übernehmen wir die vereinbarten Einsätze bei Ihnen zu Hause in Gelsenkirchen oder Gladbeck.

Ein kurzer Hinweis: Können Sie sich Ihre Haushaltshilfe selbst aussuchen, statt eine von der Kasse gestellte Kraft zu nehmen? In vielen Fällen ja, wenn die Kasse keine geeignete Kraft stellt, werden die Kosten einer selbst beschafften Hilfe in angemessener Höhe erstattet. So können Sie uns als vertrautes Gesicht behalten.

Und wenn die Kasse nicht zahlt?

Auch dann sind Sie bei uns richtig. Als Selbstzahler buchen Sie alle Leistungen ab 35 € pro Stunde und können bis zu 20 % über die Steuererklärung zurückholen, weil haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar sind.

Für welche Situation brauchen Sie Unterstützung?

Je nach Anlass haben wir die passende Seite mit allen Details für Sie:

Häufige Fragen

Bei vorübergehendem Bedarf wegen Krankheit, Operation oder Schwangerschaft zahlt die Krankenkasse nach § 38 SGB V. Der Entlastungsbetrag der Pflegekasse (§ 45b SGB XI, 131 € im Monat) ist eine andere Leistung und setzt einen Pflegegrad voraus. Beide sind unabhängig voneinander und können je nach Situation sogar nebeneinander in Frage kommen.

Ja, das ist möglich, bei einer schweren Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung, besonders nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation. Ohne Kind unter 12 im Haushalt ist die Leistung allerdings auf längstens vier Wochen begrenzt, und es darf kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegen.

Ohne Kind unter 12 im Haushalt bis zu vier Wochen, mit einem Kind unter 12 oder einem behinderten, hilfsbedürftigen Kind bis zu 26 Wochen. Über ihre Satzung können Krankenkassen darüber hinausgehen, das ist von Kasse zu Kasse verschieden.

In der Regel zahlen Versicherte ab 18 Jahren eine Zuzahlung von 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Kalendertag. Bei Schwangerschaft und Entbindung entfällt die Zuzahlung ganz.

Eine ärztliche Verordnung und einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Beim Ausfüllen und Einreichen unterstützen wir Sie gern.

In vielen Fällen ja. Stellt die Krankenkasse keine geeignete Kraft, werden die Kosten für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe erstattet, so können Sie uns als vertrautes Team behalten.

Ja. Wir sind in Gelsenkirchen, Gladbeck und der näheren Umgebung für Sie da und kommen zu Ihnen nach Hause.

Unverbindlich anfragen

Unsicher, ob die Kasse zahlt?

Rufen Sie an. Wir schauen gemeinsam, welcher Weg für Sie in Frage kommt, und helfen beim Antrag an Ihre Krankenkasse.

Alltagsfee Haushaltshilfe · Gelsenkirchen, Gladbeck & Umgebung · Tel. 0209 36693434