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Wenn Sie sich auskurieren müssen

Haushaltshilfe bei Krankheit

Wer krank ist, soll sich auskurieren, nicht putzen. Wenn eine Erkrankung Sie ans Bett fesselt, übernehmen wir den Haushalt in Gelsenkirchen und Gladbeck, oft auf Kosten der Krankenkasse.

Aquarell: Eine Alltagsfee bringt fürsorglich Unterstützung bei Krankheit.

Das Wichtigste in Kürze

Rechtsgrundlage: § 38 SGB V (Krankenkasse)

Wann: Bei akuter Erkrankung, die den Haushalt unmöglich macht

Voraussetzung: Ärztliche Verordnung

Zuzahlung: 10 % (mind. 5 bis max. 10 Euro je Tag)

Gebiet: Gelsenkirchen & Gladbeck

Eine Grippe die einen umhaut, eine längere Erkrankung die Kraft kostet, eine Infektion die Bettruhe erfordert: Wenn der Körper Ruhe braucht, bleibt der Haushalt trotzdem nicht stehen. Genau dann kommen wir und nehmen Ihnen ab, was gerade nicht geht.

Was wir übernehmen, während Sie gesund werden

Wir erledigen alle Aufgaben, die Ihnen fehlen wenn Sie krank sind und das Bett hüten müssen.

  • Wohnung reinigen, Bad, Küche, Wohnräume
  • Einkäufe erledigen und nach Hause bringen
  • Rezepte in der Apotheke einlösen
  • Mahlzeiten vorbereiten, Tee kochen, einfache Gerichte
  • Wäsche waschen und zusammenlegen
  • Müll entsorgen
  • Briefkasten leeren
  • Nach dem Rechten sehen und ein offenes Ohr haben

Weil wir aus Gelsenkirchen kommen, sind wir schnell bei Ihnen. Kein langer Vorlauf, kein Callcenter, ein echter Anruf reicht.

Wer zahlt die Haushaltshilfe bei Krankheit?

Bei einer akuten Erkrankung übernimmt die Krankenkasse die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V, auch ohne Pflegegrad. Voraussetzung: Sie können den Haushalt aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht selbst führen und keine andere Person im Haushalt kann das übernehmen.

Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bescheinigt, dass Sie den Haushalt krankheitsbedingt nicht führen können. Ohne diese Verordnung zahlt die Kasse nicht.

Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Kalendertag. Den Rest übernimmt die Krankenkasse. Wie lange sie zahlt und in welchen Fällen, erfahren Sie ausführlich, auf Basis von § 38 SGB V (gesetze-im-internet.de), auf unserer Seite zur Haushaltshilfe über die Krankenkasse.

Wie lange zahlt die Kasse?

Ohne Kind unter 12 im Haushalt ist die Leistung auf bis zu vier Wochen begrenzt. Mit einem Kind unter 12 oder einem behinderten, hilfsbedürftigen Kind kann die Kasse bis zu 26 Wochen übernehmen. Darüber hinaus können Krankenkassen über ihre Satzung weitere Fälle regeln. Ein Anruf bei Ihrer Kasse lohnt sich.

So schnell können wir starten

Wir wissen, dass Krankheit nicht planbar ist. Deshalb versuchen wir so schnell wie möglich bei Ihnen zu sein.

  1. Sie rufen an oder jemand aus Ihrer Familie ruft für Sie an
  2. Kurzes Gespräch: was brauchen Sie, wie schnell?
  3. Ärztliche Verordnung einholen, wir erklären was nötig ist
  4. Antrag bei der Krankenkasse, wir helfen beim Ausfüllen
  5. Erste Mitarbeiterin kommt zu Ihnen, so schnell wie möglich

Wenn die Zeit drängt, kommen wir auch als Selbstzahler sofort, während der Antrag bei der Kasse noch läuft. Das rechnen wir später ab.

Haushaltshilfe bei Krankheit in Gelsenkirchen und Gladbeck

Wir sind in ganz Gelsenkirchen für Sie unterwegs. Im Norden in Buer, Hassel und Scholven, in der Mitte in Altstadt, Schalke, Bulmke-Hüllen, Bismarck, Heßler und Feldmark, im Westen in Horst und Beckhausen, im Osten in Erle, Resse und Resser Mark, im Süden in Ückendorf, Neustadt und Rotthausen.

In Gladbeck kommen wir nach Mitte, Butendorf, Zweckel, Rentfort, Brauck, Rosenhügel, Ellinghorst und Schultendorf.

Weil wir in Gelsenkirchen sitzen, kennen wir die Wege, die Apotheken und die Einkaufsmöglichkeiten in jedem Viertel. Das macht uns schneller und zuverlässiger als jemand von weiter weg.

Wenn kein Pflegegrad vorliegt und auch kein § 38 greift

Als Selbstzahler sind Sie trotzdem bei uns willkommen. Alle Leistungen kosten ab 35 Euro pro Stunde, und Sie können bis zu 20 Prozent der Kosten in der Steuererklärung absetzen, weil haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich begünstigt sind.

Waren Sie im Krankenhaus oder hatten eine Operation? Dann lesen Sie auch unsere Seite zur Haushaltshilfe nach einer Operation.

Rechtsgrundlage: § 38 SGB V im Detail

§ 38 des Sozialgesetzbuchs V (Fünftes Buch, Krankenversicherung) verpflichtet die gesetzliche Krankenkasse zur Haushaltshilfe bei Krankheit. Konkret setzt die Leistung nach § 38 Abs. 1 SGB V voraus:

  • Die versicherte Person kann den Haushalt wegen Krankheit nicht führen.
  • Es lebt keine andere Person im Haushalt, die den Haushalt führen kann.
  • Es liegt eine ärztliche Verordnung vor.

Ohne Kind unter 12 im Haushalt ist die Leistung auf bis zu vier Wochen begrenzt und setzt voraus, dass kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Mit einem Kind unter 12 (oder einem behinderten, hilfsbedürftigen Kind) kann die Kasse bis zu 26 Wochen übernehmen. Darüber hinaus können Krankenkassen über ihre Satzung (§ 38 Abs. 2 SGB V) weitere Fälle abdecken. Fragen Sie Ihre Kasse, wir helfen dabei.

Die Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Kalendertag. Bei Schwangerschaft entfällt sie. Einen vollständigen Überblick über alle Situationen, in denen die Krankenkasse zahlt, finden Sie auf unserer Seite zur Haushaltshilfe über die Krankenkasse.

Gelsenkirchen, Gladbeck und Umgebung: wir sind schnell bei Ihnen

Krankheit ist nicht planbar. Deshalb versuchen wir, so schnell wie möglich zu reagieren. Wir sind in allen 18 Stadtteilen Gelsenkirchens für Sie unterwegs: Altstadt, Bismarck, Bulmke-Hüllen, Feldmark, Heßler, Schalke, Schalke-Nord im Bezirk Mitte; Buer, Hassel, Scholven im Norden; Erle, Resse, Resser Mark im Osten; Horst und Beckhausen im Westen; Neustadt, Ückendorf und Rotthausen im Süden.

In Gladbeck kommen wir nach Mitte, Butendorf, Zweckel, Rentfort, Rentfort-Nord, Brauck, Rosenhügel, Ellinghorst und Schultendorf. Auch im weiteren Umland des Ruhrgebiets sind wir für Sie erreichbar.

Weil wir unseren Sitz in Gelsenkirchen haben, kennen wir die Wege, die Apotheken und die kurzen Verbindungen in jedem Viertel. Das macht uns schneller als jemand von weiter weg.

Waren Sie im Krankenhaus oder hatten eine Operation? Dann ist auch unsere Seite zur Haushaltshilfe nach einer Operation für Sie relevant. Für Unterstützung in der Schwangerschaft lesen Sie die Seite zur Haushaltshilfe in der Schwangerschaft.

Häufige Fragen

Ja, in vielen Fällen. Bei einer akuten Erkrankung übernimmt die Krankenkasse nach § 38 SGB V, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und keine andere Person im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann.

Wir versuchen so schnell wie möglich da zu sein. Rufen Sie an, wir besprechen sofort, wann es geht.

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bescheinigt, dass Sie aufgrund Ihrer Erkrankung den Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können. Wir erklären Ihnen beim Anruf genau was nötig ist.

Dann sind Sie trotzdem willkommen. Als Selbstzahler buchen Sie alle Leistungen ab 35 Euro pro Stunde und können bis zu 20 Prozent steuerlich absetzen.

Ja. Wir sind in allen 18 Stadtteilen Gelsenkirchens und allen Stadtteilen Gladbecks unterwegs. Nennen Sie uns Ihre Adresse, wir sagen Ihnen sofort wann wir kommen können.

Natürlich. Wenn Sie selbst zu krank sind um zu telefonieren, rufen Töchter, Söhne oder Nachbarn gern für Sie an. Wir besprechen alles mit wem auch immer Sie schicken.

Unverbindlich anfragen

Gerade krank und überfordert?

Rufen Sie an. Wir schauen gemeinsam, ob die Kasse zahlt, und springen schnell ein.

Alltagsfee Haushaltshilfe · Gelsenkirchen, Gladbeck & Umgebung · Tel. 0209 36693434