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Ratgeber Pflegekasse

Verhinderungspflege

Wer einen Angehörigen pflegt, kann auch mal krank werden, arbeiten müssen oder einfach Urlaub brauchen. Für genau diese Zeiten zahlt die Pflegekasse eine Vertretung. Seit Juli 2025 ist das deutlich einfacher geworden, und der Topf ist größer, als viele wissen.

Aquarell: Zwei Alltagsfeen im Wechsel, eine geht mit Koffer, eine kommt.

Das Wichtigste in Kürze

Wer: ab Pflegegrad 2, Pflege überwiegend zu Hause

Wie viel: bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr, gemeinsam mit Kurzzeitpflege

Wie lange: höchstens acht Wochen im Jahr, am Stück oder verteilt

Grund: beliebig, auch Urlaub, Arbeit oder schlicht Erholung

Was Verhinderungspflege eigentlich ist

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist Ersatzpflege. Wenn die Person, die sonst pflegt, ausfällt, bezahlt die Pflegekasse jemand anderen, der einspringt. Das kann stundenweise sein, tageweise oder über mehrere Wochen.

Wichtig ist der Unterschied zur Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI: Die findet stationär statt, also in einer Einrichtung. Verhinderungspflege bleibt zu Hause. Beide werden inzwischen aus demselben Topf bezahlt.

Und der Unterschied zum Entlastungsbetrag: Der ist für laufende Alltagshilfe gedacht, monatlich und dauerhaft. Verhinderungspflege deckt Ausnahmesituationen ab, wenn die Hauptpflegeperson nicht kann.

Der gemeinsame Jahresbetrag: 3.539 Euro

Bis Mitte 2025 gab es zwei getrennte Töpfe mit komplizierten Umschichtungsregeln. Seit dem 1. Juli 2025 gilt nach § 42a SGB XI ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen.

Sie teilen ihn frei auf. Brauchen Sie in einem Jahr nur Verhinderungspflege, steht der ganze Betrag dafür zur Verfügung. Umgekehrt genauso. Der Betrag steigt nicht mit dem Pflegegrad, er ist für Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch.

Neben dem Geldbetrag gilt eine zweite Grenze: acht Wochen im Kalenderjahr, also 56 Tage. Vorher waren es sechs. Erreicht ist die Leistung, sobald eine der beiden Grenzen ausgeschöpft ist, das Geld oder die Zeit.

Der Betrag gilt pro Kalenderjahr und wird nicht ins nächste übertragen. Das unterscheidet ihn vom Entlastungsbetrag, bei dem Restguthaben noch bis Ende Juni des Folgejahres nutzbar ist.

Wer Anspruch hat

Seit der Reform sind die Bedingungen kurz:

Mindestens Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. Dort bleibt es beim Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich.

Die Pflege findet überwiegend zu Hause statt, nicht dauerhaft im Heim.

Eine Pflegeperson muss vertreten werden. Es muss also jemanden geben, der sonst regelmäßig pflegt.

Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Sie müssen also nicht mehr warten, bis eine Mindestzeit gepflegt wurde.

Der Grund für die Verhinderung spielt keine Rolle. Krankheit, Urlaub, Überstunden, eine Fortbildung, ein Arzttermin oder schlicht das Bedürfnis nach einem freien Wochenende sind alle zulässig. Sie müssen sich nicht rechtfertigen.

Was mit dem Pflegegeld passiert

Ein Punkt, der oft überrascht: Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Für den ersten und den letzten Tag gibt es es in voller Höhe.

Bei stundenweiser Verhinderungspflege, die weniger als acht Stunden am Tag umfasst, bleibt das Pflegegeld dagegen ungekürzt und der Tag wird nicht auf die acht Wochen angerechnet. Für regelmäßige, kürzere Entlastung ist das die günstigere Variante.

Antrag und Abrechnung

Ein Antrag im Voraus ist nicht zwingend. Sie können die Verhinderungspflege vorher anmelden oder die Kosten hinterher einreichen, solange es im selben Kalenderjahr bleibt.

Trotzdem ist die Anmeldung vorab in der Praxis besser. Die Pflegekasse sagt Ihnen dann, wie viel vom Jahresbetrag noch offen ist und ob die geplante Konstellation anerkannt wird. Das erspart böse Überraschungen bei der Abrechnung.

Wer vertritt, ist weitgehend frei: ein Pflegedienst, ein anerkannter Betreuungsdienst, Nachbarn oder Angehörige. Bei nahen Angehörigen bis zum zweiten Grad gelten allerdings besondere, meist niedrigere Erstattungsgrenzen.

Planen Sie den Jahresbetrag früh. Wer erst im November merkt, dass noch 3.000 Euro offen sind, bekommt sie in der Regel nicht mehr sinnvoll untergebracht.

Was wir dabei leisten, und was nicht

Damit hier nichts versprochen wird, das nicht gilt: Wir sind eine Haushaltshilfe und Alltagsunterstützung, kein Pflegedienst. Wir übernehmen Reinigung, Wäsche, Einkauf, Begleitung und Gesellschaft, keine körperbezogene Pflege und keine medizinische Versorgung.

Ob unsere Stunden von Ihrer Pflegekasse als Verhinderungspflege anerkannt werden, hängt vom Einzelfall und von der Kasse ab. Zuverlässig abrechnen können wir über den Entlastungsbetrag nach § 45b. In vielen Familien ist genau das die passendere Lösung, weil es laufend funktioniert statt nur im Ausnahmefall.

Fragen Sie uns oder Ihre Pflegekasse vorher, welcher Weg in Ihrer Situation trägt. Wir sagen Ihnen ehrlich, wenn ein Pflegedienst die richtigere Adresse ist.

Unterwegs sind wir mit unserer Haushaltshilfe in Gelsenkirchen und unserer Haushaltshilfe in Gladbeck in allen Stadtteilen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr. Sie können ihn frei zwischen beiden Leistungen aufteilen. Der Betrag ist für Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch.

Nein. Der Anspruch beginnt bei Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 bleibt der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, der dafür ohne weitere Voraussetzungen zur Verfügung steht.

Nein. Krankheit, Urlaub, Arbeit, eine Fortbildung oder einfach Erholung sind alle zulässig. Sie müssen die Verhinderung nicht begründen oder nachweisen.

Zur Hälfte, für den ersten und letzten Tag in voller Höhe. Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter acht Stunden am Tag bleibt das Pflegegeld ungekürzt und der Tag zählt nicht auf die acht Wochen.

Nicht zwingend, Sie können die Kosten auch hinterher einreichen. Eine Anmeldung vorab ist trotzdem sinnvoll, weil die Pflegekasse Ihnen dann sagt, wie viel vom Jahresbetrag noch offen ist.

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Alltagsfee Haushaltshilfe · Gelsenkirchen, Gladbeck & Umgebung · Tel. 0209 36693434