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Ratgeber Haushaltshilfe

Haushaltshilfe wechseln: Wir übernehmen das für Sie

Sie möchten zu einer anderen Haushaltshilfe wechseln, aber keinen Ärger mit dem bisherigen Anbieter? Den müssen Sie auch nicht haben. Sie rufen einmal an, um die Kündigung, die Anmeldung bei Ihrer Pflegekasse und den Starttermin kümmern wir uns. Ganz ohne Papierkram für Sie.

Aquarell: Eine Alltagsfee kommt in die Nachbarschaft, im Hintergrund angedeutete Häuser.
Fünf kurze Fragen

Ihr Wechsel in 3 Minuten

Beantworten Sie ein paar Fragen. Danach sehen Sie, was wir für Sie übernehmen. Ihre Antworten bleiben auf diesem Gerät.

Am einfachsten geht es am Telefon

Rufen Sie uns an: 0209 36693434

Oder fordern Sie unten einen Rückruf an.

Das Wichtigste in Kürze

Für wen: alle, bei denen es mit der jetzigen Haushaltshilfe nicht passt

Was wir übernehmen: Kündigung, Anmeldung bei der Pflegekasse, Starttermin ohne Lücke

Was Sie tun: einmal anrufen und eine Vollmacht unterschreiben

Wer zahlt: mit Pflegegrad die Pflegekasse (§ 45b SGB XI)

Wo: Gelsenkirchen, Gladbeck und Umgebung

Manchmal passt es einfach nicht.

Eine Haushaltshilfe kommt in Ihre Wohnung, in Ihren Alltag, in Ihr Vertrauen. Wenn das nicht stimmt, muss man das nicht aushalten.

Und warum sollte es bei uns besser laufen? Ein Kennenlernen bieten andere auch an. Bei uns entscheidet es aber tatsächlich etwas. Wir glauben nämlich, dass diese Arbeit nur funktioniert, wenn die Chemie stimmt. Jemand räumt Ihre Schränke ein, sieht Ihre Wohnung an den Tagen, an denen es nicht so gut läuft, und hört zu, wenn Sie erzählen. Das ist keine Dienstleistung wie Fensterputzen, das ist Nähe.

Deshalb suchen wir nicht die Person aus, die gerade frei hat, sondern die, die zu Ihnen passt. Und wenn es nach den ersten Terminen doch nicht stimmt, sagen Sie es uns und wir ändern es. Ohne Diskussion.

Danach kommt immer dieselbe Person. Keine wechselnden Gesichter, kein Neuerklären jede Woche, wo die Wäsche hingehört.

Der Wechsel selbst ist unkomplizierter, als die meisten denken. Wir melden ihn bei Ihrer Pflegekasse an, kümmern uns um die Formalitäten und stimmen den Starttermin so ab, dass keine Lücke entsteht. Sie rufen einmal an, den Rest machen wir.

Wann ein Wechsel sinnvoll ist

Ein Wechsel ist kein Streit und kein Vorwurf. Manchmal passt es einfach nicht, und das darf man in Ruhe sagen. Typische Gründe sind zum Beispiel:

  • Es kommt oft jemand anderes, und Sie erklären jedes Mal alles von vorn.
  • Termine verschieben sich häufig oder fallen aus.
  • Die Chemie stimmt nicht, auch wenn sich alle Mühe geben.
  • Sie brauchen inzwischen andere Hilfe als am Anfang.
  • Sie sind umgezogen, und Ihr bisheriger Anbieter kommt nicht mehr zu Ihnen.

Sie sind sich noch nicht sicher? Rufen Sie trotzdem an. Wir hören erst einmal zu und beraten Sie ehrlich, kostenlos und ohne Verpflichtung. Was wir im Haushalt alles übernehmen, sehen Sie bei unseren Leistungen.

So läuft der Wechsel mit Alltagsfee

  1. Sie rufen an oder fordern einen Rückruf an. Wir hören zu und klären, was Sie brauchen.
  2. Sie unterschreiben eine Vollmacht und das Kündigungsschreiben, das wir für Sie vorbereiten. Mehr Papierkram gibt es für Sie nicht.
  3. Wir kündigen beim bisherigen Anbieter und melden den Wechsel bei Ihrer Pflegekasse an.
  4. Sie lernen Ihre neue Haushaltshilfe kennen. Wir stimmen den Starttermin so ab, dass keine Lücke entsteht. Danach kommt immer dieselbe Person.

Wer wir sind und wie wir arbeiten, lesen Sie über uns.

Die Kündigung beim bisherigen Anbieter übernehmen wir

Viele schieben einen Wechsel auf, weil sie das Gespräch mit dem bisherigen Anbieter scheuen. Das ist verständlich, und es ist nicht nötig. Wir bereiten das Kündigungsschreiben vor, Sie unterschreiben es zusammen mit einer Vollmacht, und wir schicken alles ab. Ein Gespräch mit dem alten Anbieter müssen Sie nicht führen.

Wie lange die Kündigungsfrist ist, steht in Ihrem Vertrag. Für Verträge, die seit März 2022 geschlossen wurden, setzt das Gesetz vorformulierten Laufzeiten Grenzen: höchstens zwei Jahre am Anfang, danach lässt sich ein stillschweigend verlängerter Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB).

Zur Kündigung gehört auch die Abtretungserklärung. Mit ihr hatten Sie Ihrem bisherigen Anbieter erlaubt, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Diese Erklärung lässt sich beenden, am besten schriftlich. Die Verbraucherzentrale NRW rät, sich bestätigen zu lassen, dass danach nichts mehr abgerechnet wird. Auch darum kümmern wir uns mit der Kündigung.

Pflegekasse und Entlastungsbetrag: Ihr Anspruch bleibt

Mit einem Pflegegrad stehen Ihnen nach § 45b SGB XI bis zu 131 Euro im Monat als Entlastungsbetrag zu. Dieser Anspruch gehört Ihnen, nicht dem Anbieter. Bei einem Wechsel geht er also nicht verloren. Was Sie in einem Kalenderjahr nicht genutzt haben, können Sie noch bis zum 30. Juni des folgenden Jahres verwenden.

Den Wechsel melden wir bei Ihrer Pflegekasse an. Als anerkannter Anbieter rechnen wir danach direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie treten nicht in Vorkasse. Wie das genau funktioniert, erklären wir bei den Entlastungsleistungen über die Pflegekasse. Noch kein Pflegegrad? Dann lesen Sie, wie Haushaltshilfe ohne Pflegegrad geht.

Zum Stand der Gesetzgebung: Die Bundesregierung hat im Herbst 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Danach soll ab 2027 der Entlastungsbetrag in den Pflegegraden 2 bis 5 in einem neuen Sozialraumbudget aufgehen, im Pflegegrad 1 soll er entfallen. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet, es gilt weiter der heutige Stand. Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Fragen und Antworten zum Pflegeneuordnungsgesetz (Stand: Oktober 2026).

Wechsel ohne Lücke

Niemand möchte ohne Hilfe dastehen, nur weil eine Frist läuft. Deshalb stimmen wir den Starttermin auf das Ende Ihres bisherigen Vertrags ab, so dass keine Lücke entsteht. Bis dahin bleibt alles, wie es ist, danach geht es bei uns nahtlos weiter.

Nach einem unverbindlichen Erstgespräch können wir meist innerhalb weniger Tage beginnen. Wie Sie Zeiten überbrücken, in denen Ihre Hilfe zu Hause einmal ausfällt, lesen Sie im Ratgeber zur Verhinderungspflege.

Worauf Sie beim neuen Anbieter achten sollten

  • Anerkannt nach Landesrecht: Nur dann kann der Anbieter über den Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse abrechnen.
  • Eine feste Person: Fragen Sie, ob immer dieselbe Haushaltshilfe kommt.
  • Vertretung: Wer kommt, wenn Ihre Haushaltshilfe krank ist oder Urlaub hat?
  • Ein verständlicher Vertrag: Laufzeit, Kündigungsfrist und Preise sollten klar drinstehen.
  • Die Abtretungserklärung genau lesen: Was soll sie umfassen? Lassen Sie sich eine Kopie geben.
  • Ein Kennenlernen vor dem Start: Sie sollten die Person treffen, bevor es losgeht.

Das gilt auch für uns. Fragen Sie uns ruhig genau dasselbe. Viele Antworten finden Sie schon in unseren häufigen Fragen.

In Gelsenkirchen und Gladbeck für Sie da

Wir sind in Gelsenkirchen zu Hause und kennen die Wege, vom Süden rund um Ückendorf bis in den Norden rund um Buer und Hassel. Mehr dazu bei unserer Haushaltshilfe in Gelsenkirchen.

Gladbeck grenzt direkt an, für uns sind das kurze Wege und verlässliche Termine. Auch dort sind wir mit unserer Haushaltshilfe in Gladbeck in allen Stadtteilen für Sie da.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Wechsel

Nein. Wir bereiten das Kündigungsschreiben für Sie vor. Sie unterschreiben es zusammen mit einer Vollmacht, und wir kümmern uns um alles Weitere. Ein Gespräch mit Ihrem bisherigen Anbieter müssen Sie nicht führen.

Nein. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat nach § 45b SGB XI gehört Ihnen, nicht dem Anbieter. Was Sie in einem Kalenderjahr nicht genutzt haben, können Sie bis zum 30. Juni des folgenden Jahres verwenden.

Wir stimmen den Starttermin auf das Ende Ihres bisherigen Vertrags ab, so dass keine Lücke entsteht. Bis dahin bleibt alles, wie es ist.

Dann sagen Sie es uns, und wir ändern es. Ohne Diskussion. Wir suchen nicht die Person aus, die gerade frei hat, sondern die, die zu Ihnen passt.

Ja. Wenn es passt, kommt immer dieselbe Person. Keine wechselnden Gesichter und kein Neuerklären jede Woche.

Einmal anrufen oder einen Rückruf anfordern und eine Vollmacht unterschreiben. Um die Kündigung, die Anmeldung bei Ihrer Pflegekasse und den Starttermin kümmern wir uns.

Mit der Abtretungserklärung erlauben Sie einem Anbieter, direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. Beim Wechsel wird die Erklärung gegenüber dem bisherigen Anbieter beendet, am besten schriftlich zusammen mit der Kündigung. Für den neuen Anbieter unterschreiben Sie eine neue.

Das steht in Ihrem Vertrag. Für Verträge seit März 2022 gilt: Vorformulierte Erstlaufzeiten dürfen höchstens zwei Jahre betragen, danach lässt sich ein stillschweigend verlängerter Vertrag jederzeit mit einem Monat Frist kündigen. Wenn Sie Ihre Frist nicht kennen, finden wir sie für Sie heraus.

Nach einem unverbindlichen Erstgespräch können wir meist innerhalb weniger Tage beginnen. Wenn Ihr bisheriger Vertrag noch läuft, stimmen wir den Start auf dessen Ende ab.

Ja. Wir sind in Gelsenkirchen und in Gladbeck in allen Stadtteilen für Sie unterwegs.

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Wechseln, ohne Ärger mit dem alten Anbieter

Sie rufen einmal an, den Rest machen wir.

Alltagsfee Haushaltshilfe · Gelsenkirchen, Gladbeck & Umgebung · Tel. 0209 36693434